Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Freiwillige

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Freiwillige/ Ehrenamtliche.

Willkommen auf der Online-Freiwilligenplattform von The Good Ones mit Sitz in Utrecht, eingetragen im Register der Handelskammer in die Niederlanden unter der Nummer 75862506 (“De Nieuwe Gevers B.V.). Wir sind in den Niederlanden gegründet und agieren international unter The Good Ones.

The Good Ones bietet eine Plattform für das "Matching" von Freiwilligen und gemeinnützigen Organisationen. Das Ziel von The Good Ones ist es, auf diese Weise zu gemeinnützigen Organisationen beizutragen, indem das Wissen und die Fähigkeiten von Fachleuten für den sozialen Fortschritt genutzt werden. Mit der Teilnahme an den Freiwilligenprojekten erklären die Teilnehmer, dass sie mit den Bedingungen von The Good Ones, wie sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck kommen, vertraut sind.

 

Für die verschiedenen Nutzergruppen - Freiwillige, gemeinnützige Organisationen und Organisationen, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben wollen, einen Teil ihrer Arbeitszeit ehrenamtlich zu verbringen - gelten unterschiedliche Regeln. Für die Freiwilligen gelten die nachstehend aufgeführten Regeln, die auch die Verantwortung und Haftung von The Good Ones betreffen.

1. Anwendungsbereich

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Personen, die von The Good Ones an eine gemeinnützige Organisation vermittelt werden, um ein Projekt auf freiwilliger Basis durchzuführen ("Freiwillige"), und zwar über die von The Good Ones zur Verfügung gestellte Plattform auf der Internetseite www.thegoodones.io (die "Plattform"), auf der Freiwillige mit gemeinnützigen Organisationen ("gemeinnützigen Organisationen"), die die Dienste der Freiwilligen in Anspruch nehmen möchten, in Kontakt treten können.
    2. Vor der Nutzung der Plattform muss sich der Freiwillige registrieren. Mit der Registrierung akzeptiert der Freiwillige die Teilnahmebedingungen. The Good Ones bestätigt die Registrierung für den Freiwilligen per E-Mail. Damit kommt der Nutzungsvertrag mit The Good Ones zustande, für den die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
    3. Der Freiwillige kann nur eine Privatperson sein, die sich selbst registriert hat. Einzelpersonen und Organisationen ist es ausdrücklich untersagt, sich als Freiwilliger zu registrieren, um Freiwilligenarbeit für andere zu suchen.
    4. Es ist nicht möglich, auf der Plattform aktiv zu sein, ohne an diese Bedingungen gebunden zu sein. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von The Good Ones nicht möglich.

2. Funktionsweise der Plattform

    1. Über die Plattform sorgt The Good Ones dafür, dass Freiwillige und gemeinnützige Organisationen auf effiziente Weise miteinander in Kontakt treten können. Zu diesem Zweck schaltet The Good Ones in Absprache mit den gemeinnützigen Organisationen eine Anzeige auf der Plattform, die Informationen über das Projekt, das gewünschte Arbeitsprodukt und die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse des Freiwilligen enthält (das "Briefing"). Freiwillige können sich nach einem Briefing für das Projekt bewerben.
    2. Die gemeinnützige Organisation wählt einen Freiwilligen aus den Anmeldungen nach dem Briefing aus. The Good Ones ist daran nicht beteiligt oder dafür verantwortlich. The Good Ones legt die Auswahlkriterien nicht fest und hat keinen Einfluss darauf.
    3. Nach der Annahme durch die gemeinnützige Organisation bringt The Good Ones den Freiwilligen und die gemeinnützige Organisation miteinander in Kontakt. The Good Ones hat jedoch keine Kenntnis von den Vereinbarungen, die sie anschließend untereinander hinsichtlich der Erbringung und Entgegennahme von Dienstleistungen oder der Art und Weise und unter welchen Bedingungen dies erfolgt. Auch hierauf hat The Good Ones keinen Einfluss.
    4. Außer (a) der Bereitstellung der Plattform und allgemeiner Tipps zur Zusammenarbeit und (b) der Vermittlung von Kontakten zwischen Freiwilligen und gemeinnützigen Organisationen erbringt. The Good Ones selbst keine Dienstleistungen und ist nicht an Vereinbarungen beteiligt, die gemeinnützige Organisationen mit Freiwilligen schließen.

3. Bedingungen: Alter, Freiwilligenarbeit, Einhaltung von Gesetzen

    1. Um als Freiwilliger mitzuarbeiten, muss er/sie über 18 Jahre alt sein.
    2. Freiwillige dürfen die Plattform nicht nutzen, um bezahlte Arbeit zu leisten. Die Freiwilligen verlangen keinen Lohn oder eine Vergütung für ihre Arbeit. Dazu gehören sowohl Geld- als auch Sachleistungen. Freiwilligen ist es untersagt, eine Kostenerstattung zu beantragen, es sei denn, dies wurde im Voraus mit der gemeinnützigen Organisation vereinbart. Gemeinnützigen Organisationen ist es untersagt, Löhne oder Vergütungen für Arbeit anzubieten.
    3. Der Freiwillige erbringt den Dienst für die gemeinnützige Organisation auf freiwilliger Basis. Zwischen der gemeinnützigen Organisation und dem Freiwilligen, sowie zwischen The Good Ones und dem Freiwilligen wird kein Arbeitsvertrag im Sinne von 7:610 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geschlossen.
    4. Gemeinnützige Organisationen und Freiwillige sind verpflichtet, sich bei der Nutzung der Plattform an die Gesetze zu halten.

4. Verpflichtungen der Freiwilligen

    1. Das Konto des Freiwilligen ist eine Person. Dem Freiwilligen ist es untersagt, anderen den Zugang zu seinem Konto zu gestatten oder es mit anderen zu teilen.
    2. Es ist untersagt, sich an gemeinnützige Organisationen zu einem anderen Zweck als der Erbringung der im Projekt angeforderten Dienstleistung zu wenden. Akquisitionen oder kommerzielle Aktivitäten sind ausdrücklich verboten, ebenso wie die Unterbreitung von Vorschlägen, die gegen die Moral oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
    3. Der Freiwillige ist verpflichtet, über alle Informationen, die im Rahmen der Projekte bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Informationen dürfen nur im Rahmen der Arbeit und zum Nutzen der gemeinnützigen Organisationen verwendet werden.

5. Verpflichtungen The Good Ones

    1. The Good Ones wird sich im Rahmen der technischen Möglichkeiten bemühen, den Betrieb der Plattform aufrechtzuerhalten und Verbindungsunterbrechungen oder Störungen der Nutzung zu vermeiden. Zu diesem Zweck kann The Good Ones den Zugang zur Plattform vorübergehend einschränken.
    2. Solange der Freiwillige auf der Plattform aktiv ist, verwaltet The Good Ones ein persönliches Konto für den Freiwilligen.
    3. The Good Ones ist nicht verpflichtet sicherzustellen, dass ein Freiwilliger tatsächlich eine Freiwilligenarbeit leisten kann.

6. Datengenauigkeit und Datenschutz 

    1. Der Freiwillige ist verpflichtet, bei der Anmeldung die richtigen Angaben zu machen.
    2. In der Datenschutzerklärung von The Good Ones finden Sie weitere Informationen darüber, wie Ihre Daten auf sichere Weise behandelt werden.

7. Rezensionen

    1. Die gemeinnützige Organisation kann den Freiwilligen bewerten. Beurteilungen müssen auf nachweisbaren Fakten beruhen. Sie sollten in fairer und geschäftsmäßiger Weise erstellt werden und keine unanständigen, beleidigenden, verleumderischen, strafrechtlich verfolgbaren oder anderweitig rechtswidrigen Inhalte haben (z.B. gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen).
    2. Die Bewertungen geben nur die Meinung des Verfassers (der gemeinnützigen Organisation) wieder und nicht die von The Good Ones. The Good Ones übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit des Inhalts der Bewertungen.
    3. Der Freiwillige kann The Good Ones eine Bewertung melden, die den oben genannten Anforderungen nicht entspricht. The Good Ones wird die Bewertung dann überprüfen und gegebenenfalls entfernen.
    4. Es ist nicht erlaubt, das Bewertungssystem in betrügerischer Weise zu beeinflussen (oder es zu versuchen).

8. Verantwortung und Haftung

    1. Die gemeinnützige Organisation und der/die Freiwillige sind für die Umsetzung ihrer gegenseitigen Vereinbarungen voll verantwortlich. The Good Ones ist in keiner Weise an diesen Vereinbarungen beteiligt. The Good Ones hat keinen Einfluss auf die Umsetzung der zwischen der Sozialen Organisation und dem Freiwilligen getroffenen Vereinbarungen und ist nicht für diese verantwortlich.
    2. Der Freiwillige entschädigt The Good Ones in vollem Umfang für alle Schäden und/oder Kosten jeglicher Art, die sich aus der Nichteinhaltung einer oder mehrerer Verpflichtungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.
    3. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit seitens The Good Ones haftet The Good Ones in keiner Weise für Schäden und/oder Kosten jeglicher Art, die dem Freiwilligen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform, dem Konto des Freiwilligen, den Handlungen des Freiwilligen und den Handlungen der gemeinnützigen Organisation entstehen.
    4. Für den Fall, dass der im folgenden Absatz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Haftungsausschluss von einem zuständigen Gericht ganz oder teilweise für nichtig erklärt oder aufgehoben wird, vereinbaren die Parteien bereits jetzt, dass The Good Ones in diesem Fall nur für direkte nachweisbare Schäden/Kosten (mit Ausnahme von Folgeschäden/indirekten Schäden/Kosten) haftet und dass diese Haftung für solche direkten Schäden/Kosten insgesamt niemals € 500,-- (in Worten: fünfhundert Euro) pro Jahr überschreitet.
    5. Der Freiwillige stellt The Good Ones von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer Handlung oder Unterlassung des Unternehmensdienstleisters frei. Sollte The Good Ones deswegen von Dritten haftbar gemacht werden, ist der Freiwillige verpflichtet, The Good Ones sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Wenn der Freiwillige keine angemessenen Maßnahmen ergreift, ist The Good Ones berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung selbst zu tun. Alle daraus resultierenden Kosten und Schäden seitens The Good Ones und Dritter gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Freiwilligen.

9. Sonstiges

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die gesamte vertragliche Beziehung zwischen The Good Ones  und dem Freiwilligen. Zusätzliche Vereinbarungen können nur in schriftlicher Form getroffen werden.
    2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von The Good Ones jederzeit geändert werden. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Freiwilligen im Voraus mitgeteilt. Für laufende Projekte gelten immer die Bedingungen, die zu Beginn des Projekts gelten.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht.